Beitragsfreistellungen / -rückerstattungen
- Beitragsfreie Weiterführung der Versicherung bei Tod des Versiche-
rungsnehmer für den mitversicherten Lebenspartner für 2 Jahre - Beitragsfreie Weiterführung der Kinder-Unfallversicherung
bei Tod des Versicherungsnehmers (bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres des Kindes) - Beitragserstattung bei Arbeitslosigkeit für
maximal 12 Monate - Beitragserstattung bei Arbeitsunfähigkeit für
maximal 12 Monate - Beitragsfreie Mitversicherung des Neugeborenen
bis zu einem Jahr
Unabhängig von der vorstehenden Aufzählung gelten
grundsätzlich ausschließlich die U4-Versicherungsbedingungen.
grundsätzlich ausschließlich die U4-Versicherungsbedingungen.
