Beitragsfreie Weiterführung der Versicherung bei Tod des Versicherungsnehmers oder des mitversicherten Lebenspartners
für 2 Jahre
für 2 Jahre
- Beitragsfreie Weiterführung der Kinder-Unfallversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes)
- Beitragsfreie Mitversicherung des Neugeborenen bis zu einem Jahr
- Beitragsrückerstattung bei Arbeitslosigkeit für maximal 12 Monate
- Beitragsrückerstattung bei Arbeitsunfähigkeit für maximal 12 Monate
Unabhängig von der vorstehenden Aufzählung gelten
grundsätzlich ausschließlich die U4-Versicherungsbedingungen.
grundsätzlich ausschließlich die U4-Versicherungsbedingungen.
