- Beitragsfreie Weiterführung der Versicherung bei Tod des
Versicherungsnehmers oder des mitversicherten Lebenspartners
für 2 Jahre
- Beitragsfreie Weiterführung der Kinder-Unfallversicherung
bei Tod des Versicherungsnehmers (bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres des Kindes)
- Beitragsfreie Mitversicherung des Neugeborenen
bis zu einem Jahr
- Beitragsrückerstattung bei Arbeitslosigkeit für maximal 12 Monate
- Beitragsrückerstattung bei Arbeitsunfähigkeit für maximal 12 Monate
Es gelten die Bestimmungen und
die Gliedertaxe im gültigen Bedingungswerk.