Vorerkrankungen
- Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen ab 55%
Kostenerstattungen
- Ärztliche Gebühren, die dem Versicherungsnehmer zur Begründung
des Leistungsanspruches entstehen
- Erstattung des Verdienstausfalls, bei Selbstständigen ohne Nachweis
1,5 ‰ der Invaliditätssumme, maximal 200 €
Weitere Besonderheiten
- Keine Obliegenheitsverletzung durch Nichtanzeige von
zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen
- Keine Arztanordnungsklausel bei Operationen
- Meldung des Unfalltodes erst nach Kenntnisnahme des Bezugsberechtigten bzw. des Versicherungsnehmers
- Versehensklausel in Bezug auf Anzeigepflicht / Obliegenheit
- Bedingungsänderungen zu Gunsten der Versicherten beziehen sich auch auf die laufenden Verträge
Es gelten die Bestimmungen und
die Gliedertaxe im gültigen Bedingungswerk.