Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
- Krankenhaustagegeld bis 1.000 Tage innerhalb von 5 Jahren
- Auslandskrankenhaustagegeld: Verdopplung für max. 3 Wochen
- Gemischte Institute
(Krankenhaustagegeld bei Notfalleinweisung in Krankenanstalt)
- Krankenhaustagegeld bei Aufenthalt in Rehaklinik bei unmittelbarer Anschlussbehandlung
- Genesungsgeld für 100 Tage in Höhe des versicherten Krankenhaustagegeldes
- Genesungsgeld auch dann, wenn die versicherte Person im Krankenhaus verstirbt
- Eigenbehaltskosten im Krankenhaus 10 € / Tag für 14 Tage
(wenn Krankenhaustagegeld mit mindestens 30 € versichert ist)
- Bei ambulanten Operationen werden pauschal 3 Tage Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld gezahlt
Unfalltod
- Doppelte Todesfallleistung bei Tod beider Elternteile –
maximal 50.000 EUR
- Todesfallleistung wird bei Unfalltod innerhalb von 24 Monaten gezahlt (eine eventuelle Leistung im 2. Jahr erfolgt nur, falls keine Invalidität eingetreten war und Infektionen nicht mitgewirkt haben)
Erweiterte Übergangsleistung
- 25 % der versicherten Leistung, wenn nach 3 Monaten noch
eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu 100 % besteht
- 100 % der versicherten Leistung, wenn nach 6 Monaten noch
eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu 50 % besteht
- Bei Schwerverletzung wird die Leistung als Sofortleistung fällig
Invaliditätsleistung
- Invaliditätseintritt innerhalb von 24 Monaten
- Invaliditätsfeststellung und -anmeldung bis 36 Monate nach
Unfalleintritt
- Vorschusszahlung auf Invaliditätsleistung, 10 % der
Invaliditätsgrundsumme, maximal 15.000 € – obwohl Unfalltod
nicht versichert wurde
- keine Verrentung der Invaliditätsleistung
(Kapitalleistung, auch über das 65. Lebensjahr hinaus)
- Frist für Neubemessung des Invaliditätsgrades
(Versicherungsnehmer bis 36 Monate / Versicherer bis 24 Monate)
- Fristverlängerung der Neubemessung bei Kindern bis zum
14. Lebensjahr = 5 Jahre
(maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Es gelten die Bestimmungen und
die Gliedertaxe im gültigen Bedingungswerk.