Mitversicherte Unfallereignisse
Allgemeines
- Vergiftungen durch Gase, Dämpfe, Staubwolken, Säuren
- Rettung von Menschenleben und Sachen sowie deren
rechtmäßige Verteidigung
- Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen und inneren Unruhen
- Tauchtypische Gesundheitsschäden
- Tod durch Ertrinken, Ersticken oder Erfrieren
- Verschollenheit
- Versicherungsschutz beim Führen eines Kfz ohne Führerschein
bis zum 18. Lebensjahr
- Passives Kriegsrisiko – Frist verlängert auf 14 Tage bzw. einen Monat
- Lebensmittelvergiftungen
- Folgen von allgemeinen Vergiftungen durch Aufnahme
sonstiger Stoffe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Gesundheitsschädigungen durch Strahlen
(Maser, Laser, künstliches UV-Licht etc.)
- Röntgenstrahlen
- Maniküre, Pediküre, Entfernen von Hühneraugen und Hornhaut
- Krankhafte Störungen in Folge psychischer Reaktionen
durch unfallbedingte Ursache
Erhöhte Kraftanstrengung
- Verrenkungen, Zerreißungen, Zerrungen
- Knochenbrüche
- Leistenbrüche
- Bauch- und Unterleibsbrüche
Infektionen
- Durch Tierbisse einschließlich Infektionsfolgen
- Durch Insektenstiche und Zeckenbisse
- Durch plötzliches Eindringen infektiöser Massen in Auge,
Mund und Nase
- Durch Beschädigung der Haut, sofern mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt ist
- Infektionskrankheiten – z. B. Borreliose, Cholera, Gürtelrose, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Tollwut, Windpocken etc.
- Impfschäden
- Leistung bei Infektionen bereits ab 1% Invalidität
- Leistung bei Infektionen für alle versicherten Leistungsarten
Es gelten die Bestimmungen und
die Gliedertaxe im gültigen Bedingungswerk.