Sind Entschädigungsgrenzen vereinbart, so wird eine Entschädigung nur bis zu diesem Betrag geleistet. Die Bestimmungen über die Unterversicherung bleiben davon unberührt.
Sie befinden sich hier:
Startseite :
private Vers. :
Hausrat-Versicherung :
Information :
Begriffserläuterung :
Entschädigungsgrenzen
