Neuwertversicherung
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Falls Sachen für ihren Zweck im Haushalt des Versicherungsnehmers nicht mehr zu verwenden sind, besteht der Versicherungswert in dem für den Versicherungsnehmer erzielbaren Verkaufspreis (gemeiner Wert).
