st die Versicherungssumme beim Schadenfall niedriger als der Versicherungswert, so haftet der Versicherer nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert.
Verzicht auf Abzug wegen Unterversicherung
Die Entschädigung wird wegen einer Unterversicherung nicht gekürzt, wenn die Klausel 7712 (92) "Kein Abzug wegen Unterversicherung" vereinbart ist.
