Die Entschädigung wird wegen einer Unterversicherung nicht gekürzt, wenn die Klausel 7712 (92) Kein Abzug wegen Unterversicherung vereinbart ist.
Diese wird dem Vertrag stets dann zugrunde gelegt, wenn
- bei Versicherungssummen bis einschließlich 150.000 € (oder bei Entschädigungsgrenzen für Wertsachen über 30%) die Versicherungssumme pro qm Wohnfläche mindestens 600 € beträgt.
Beispiel:
Wohnfläche: 88 qm Versicherungssumme: 52.800 € 88 qm mit 600 € pro qm => Unterversicherungsverzicht wird gewährt; - bei Versicherungssummen über 150.000 € (oder bei Entschädigungsgrenzen für Wertsachen über 30%) die Versicherungssumme pro qm Wohnfläche nach Abzug des versicherten Wertsachenanteils mindestens 600 € beträgt.
Beispiel:
Wohnfläche: 150 qm Versicherungssumme: 175.000 € ./. 20 % Wertsachenanteil: 35.000 € 140.000 € (140.000 € / 150 qm) > 600 € pro qm => Unterversicherungsverzicht wird gewährt.
